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BGH, 14.03.2002 - 4 StR 524/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Überzeugungsbildung (keine zwingenden Schlüsse des Tatrichters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestechlichkeit - Vorteilsannahme - Versuchte Erpressung - Verletzung sachlichen Rechts - Amtsträgereigenschaft
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 337 Abs. 1
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Überzeugungsbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 524/01
Auf die Frage, ob der Bestechlichkeitstatbestand schon wegen fehlender Amtsträgereigenschaft des Angeklagten (vgl. dazu BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 6) ausscheidet, kommt es deshalb nicht an. - BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines …
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 524/01
Die Staatsanwaltschaft verkennt, daß die Schlußfolgerungen des Tatrichters aus der Beweisaufnahme nicht zwingend zu sein brauchen; genügend ist, wenn sie - wie hier - möglich sind (BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 2).